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Einkommensteuer,
in Stufen.

Bewegen Sie den Cursor auf der Skala. Jeder Stufenanteil ist eine direkte Auslesung der amtlichen Tarifformel des Bundesministeriums der Finanzen — keine Näherung, keine Rundung.

Datengrundlage
BMF Einkommensteuer-Tarif 2026
Auf einen Blick · 2026

Das deutsche Einkommensteuersystem verwendet eine Tarifformel mit fünf Stufen. Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei; oberhalb von €277.826 greift zusätzlich die Reichensteuer.

  • Grundfreibetrag: €12.348
  • Eingangssteuersatz: 14 %
  • Spitzensteuersatz: 42 % ab €69.878
  • Reichensteuer: 45 % ab €277.826
  • Sozialabgaben: ca. 20 % (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
  • Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Income Scale · Gross
Filing: Single
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Hintergrund

So funktioniert die Einkommensteuer 2026

Anders als in vielen anderen Ländern verwendet Deutschland keine starren Steuerklassen, sondern eine kontinuierliche Tarifformel. Der Steuersatz steigt zwischen €12.348 und €69.878 stufenlos an — Sie wachsen nicht in einen festen Bracket hinein, sondern in eine kontinuierlich steigende Kurve. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht jährlich die zugrundeliegenden Parameter im § 32a EStG.

Der Grundfreibetrag von €12.348 bleibt für Alleinstehende vollständig steuerfrei — er entspricht etwa dem soziokulturellen Existenzminimum. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf €24.696 (Ehegattensplitting). Oberhalb dieser Schwelle beginnt der Eingangssteuersatz von 14 % und steigt bis €69.878 progressiv auf 42 % an. Zwischen €69.878 und €277.826 bleibt der Grenzsteuersatz konstant bei 42 %; darüber wird die Reichensteuer von zusätzlichen 3 Prozentpunkten fällig (Spitzensatz: 45 %).

Die Sozialabgaben sind der eigentliche Brocken. Renten- (9,3 %), Kranken- (8,2 %), Pflege- (1,525 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) summieren sich auf etwa 20 % des Bruttoeinkommens auf der Arbeitnehmerseite. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich einen vergleichbaren Anteil. Beitragsbemessungsgrenzen kappen die Belastung bei höheren Einkommen — bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung etwa bei €101.400 Jahresbrutto. Aus diesem Grund liegt die effektive Gesamtbelastung in Deutschland für Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen unter den höchsten in der OECD.

Rechenbeispiel: €75.000 Bruttogehalt. Einkommensteuer rund €15.413, Sozialabgaben rund €15.309 — Nettoauszahlung etwa €44.278 pro Jahr. Das entspricht einer effektiven Gesamtbelastung von rund 41,0 %. In Frankreich liegt die Belastung bei vergleichbarem Bruttoeinkommen wegen CSG/CRDS sogar etwas höher; in den USA dagegen mit Federal Tax und FICA deutlich darunter — siehe unsere Deutschland-USA-Steuervergleich.

Was dieser Rechner anzeigt. Bewegen Sie den Schieberegler oben auf Ihr Bruttojahresgehalt. Jede angezeigte Größe — Einkommensteuer, Grenzsteuersatz, effektiver Steuersatz, einzelne Sozialbeiträge, Nettogehalt — wird Stufe für Stufe direkt aus der Tarifformel berechnet. Es gibt weder Schätzung noch Rundung.

Methodik

Wie wir rechnen

01 — Datenquelle

Tarifparameter und Beitragssätze stammen unmittelbar aus dem § 32a EStG und den Verlautbarungen der Sozialversicherungsträger für 2026.

02 — Berechnung

Die Einkommensteuer wird über die kontinuierliche Tarifformel auf das zu versteuernde Einkommen nach Grundfreibetrag berechnet. Sozialabgaben werden anschließend mit den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ergänzt.

03 — Annahmen

Alleinstehender Arbeitnehmer (Steuerklasse I), Bruttoarbeitslohn, keine zusätzlichen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht berücksichtigt; Ehegattensplitting verdoppelt die Schwellen näherungsweise.

04 — Aktualisierung

Die Parameter werden jährlich aktualisiert, sobald das BMF und die Sozialversicherungsträger neue Werte veröffentlichen. Quellenangaben finden Sie auf der Methodik-Seite.

Hinweis. Diese Anwendung ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die individuelle Steuererklärung sind weitere Faktoren wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Solidaritätszuschlag (wo zutreffend), Kirchensteuer und Landesabhängigkeiten zu berücksichtigen.