Einkommensteuer,
in Stufen.
Bewegen Sie den Cursor auf der Skala. Jeder Stufenanteil ist eine direkte Auslesung der amtlichen Tarifformel des Bundesministeriums der Finanzen — keine Näherung, keine Rundung.
Das deutsche Einkommensteuersystem verwendet eine Tarifformel mit fünf Stufen. Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei; oberhalb von €277.826 greift zusätzlich die Reichensteuer.
- Grundfreibetrag: €12.348
- Eingangssteuersatz: 14 %
- Spitzensteuersatz: 42 % ab €69.878
- Reichensteuer: 45 % ab €277.826
- Sozialabgaben: ca. 20 % (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
- Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
So funktioniert die Einkommensteuer 2026
Anders als in vielen anderen Ländern verwendet Deutschland keine starren Steuerklassen, sondern eine kontinuierliche Tarifformel. Der Steuersatz steigt zwischen €12.348 und €69.878 stufenlos an — Sie wachsen nicht in einen festen Bracket hinein, sondern in eine kontinuierlich steigende Kurve. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht jährlich die zugrundeliegenden Parameter im § 32a EStG.
Der Grundfreibetrag von €12.348 bleibt für Alleinstehende vollständig steuerfrei — er entspricht etwa dem soziokulturellen Existenzminimum. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf €24.696 (Ehegattensplitting). Oberhalb dieser Schwelle beginnt der Eingangssteuersatz von 14 % und steigt bis €69.878 progressiv auf 42 % an. Zwischen €69.878 und €277.826 bleibt der Grenzsteuersatz konstant bei 42 %; darüber wird die Reichensteuer von zusätzlichen 3 Prozentpunkten fällig (Spitzensatz: 45 %).
Die Sozialabgaben sind der eigentliche Brocken. Renten- (9,3 %), Kranken- (8,2 %), Pflege- (1,525 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) summieren sich auf etwa 20 % des Bruttoeinkommens auf der Arbeitnehmerseite. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich einen vergleichbaren Anteil. Beitragsbemessungsgrenzen kappen die Belastung bei höheren Einkommen — bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung etwa bei €101.400 Jahresbrutto. Aus diesem Grund liegt die effektive Gesamtbelastung in Deutschland für Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen unter den höchsten in der OECD.
Rechenbeispiel: €75.000 Bruttogehalt. Einkommensteuer rund €15.413, Sozialabgaben rund €15.309 — Nettoauszahlung etwa €44.278 pro Jahr. Das entspricht einer effektiven Gesamtbelastung von rund 41,0 %. In Frankreich liegt die Belastung bei vergleichbarem Bruttoeinkommen wegen CSG/CRDS sogar etwas höher; in den USA dagegen mit Federal Tax und FICA deutlich darunter — siehe unsere Deutschland-USA-Steuervergleich.
Was dieser Rechner anzeigt. Bewegen Sie den Schieberegler oben auf Ihr Bruttojahresgehalt. Jede angezeigte Größe — Einkommensteuer, Grenzsteuersatz, effektiver Steuersatz, einzelne Sozialbeiträge, Nettogehalt — wird Stufe für Stufe direkt aus der Tarifformel berechnet. Es gibt weder Schätzung noch Rundung.
Wie wir rechnen
Tarifparameter und Beitragssätze stammen unmittelbar aus dem § 32a EStG und den Verlautbarungen der Sozialversicherungsträger für 2026.
Die Einkommensteuer wird über die kontinuierliche Tarifformel auf das zu versteuernde Einkommen nach Grundfreibetrag berechnet. Sozialabgaben werden anschließend mit den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ergänzt.
Alleinstehender Arbeitnehmer (Steuerklasse I), Bruttoarbeitslohn, keine zusätzlichen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht berücksichtigt; Ehegattensplitting verdoppelt die Schwellen näherungsweise.
Die Parameter werden jährlich aktualisiert, sobald das BMF und die Sozialversicherungsträger neue Werte veröffentlichen. Quellenangaben finden Sie auf der Methodik-Seite.